ISC-Stiftung
Gemäß Satzung 55 der am 8. März 2024 verabschiedeten überarbeiteten Satzung „kann der Rat eine oder mehrere gemeinnützige Stiftungen gründen, um Spenden an den Rat zu erleichtern und seine Arbeit zur Förderung der Wissenschaft als globales öffentliches Gut zu unterstützen. Die Aktivitäten einer gemeinnützigen Stiftung beschränken sich auf die Bereitstellung von Mitteln für Aktivitäten, die mit den Zielen des Rates im Einklang stehen und gemeinnütziger Natur sind. Jede vom Rat gegründete Stiftung wendet im Rahmen der Gesetze des Landes ihrer Gründung dieselben Sponsoring- und Sorgfaltspflichtrichtlinien an wie der Rat.“
Auf der Generalversammlung 2021 wurde ausdrücklich anerkannt, dass sich das ISC aktiv an der Mittelbeschaffung beteiligt, um die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen aufzubessern.
Der ISC hat deshalb in Großbritannien eine gemeinnützige Stiftung namens International Science Council Foundation (UK) gegründet. Die Ziele der Stiftung sind, zum Wohle der Allgemeinheit solche gemeinnützigen Zwecke zu fördern (gemäß dem Recht von England und Wales) und insbesondere die Wissenschaft zu fördern, insbesondere durch die Bereitstellung von Zuschüssen für Forschungsprojekte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an den International Science Council (wobei die nützlichen Ergebnisse dieser Forschung an die Öffentlichkeit weitergegeben werden).
Die Gründungsverwalter der ISC Foundation sind:
Weitere Treuhänder werden in naher Zukunft ernannt.