Generalversammlung und Halbzeitsitzungen
Die Generalversammlung tritt alle vier Jahre zu einer ordentlichen Sitzung zusammen und wählt einen Verwaltungsrat, der die wissenschaftliche Führung übernimmt und die Umsetzung der Vision, Mission, Grundsätze und Werte sowie die finanzielle und verwaltungstechnische Robustheit des Rates ermöglicht. In der Regel findet in der Mitte der Zwischensitzungsperiode eine Mitgliederversammlung ohne Abstimmung statt.
Verwaltungsrat
Der ISC-Verwaltungsrat, der aus fünf Amtsträgern und zehn ordentlichen Mitgliedern besteht, wird von der Generalversammlung beauftragt, deren Beschlüsse mit Unterstützung des ISC-Sekretariats umzusetzen.
Beratungsgremien
Eine Reihe von Beratungsgremien unterstützen und beraten den Verwaltungsrat in wichtigen Aspekten der Arbeit des Rates und den Aufgaben des Verwaltungsrats.
Satzung und Geschäftsordnung
Die Satzung und Geschäftsordnung des ISC, wie sie von der elektronischen außerordentlichen Generalversammlung des ISC im Februar 2024 genehmigt wurde.