Die Litauische Akademie der Wissenschaften ist seit 1992 Mitglied.

Die Litauische Akademie der Wissenschaften wurde am 16. Januar 1941 gegründet. Die Akademie orientiert sich an ihrer Satzung, die vom Seimas der Republik Litauen ratifiziert wurde, und anderen Rechtsakten. Die Litauische Akademie der Wissenschaften vereint die angesehensten litauischen und ausländischen Wissenschaftler, deren akademische Interessen und Aktivitäten mit Litauen verbunden sind. Die Akademie ist ein unabhängiger Experte und Berater des Seimas, der Regierung und ihrer Behörden in Forschung und Hochschulbildung, Kultur, sozialer Entwicklung, Wirtschaft, Umweltschutz, Gesundheitswesen, Technologie und anderen Themen.
Die Akademie setzt Kooperationsvereinbarungen mit 26 ausländischen Akademien und anderen Forschungszentren um. Zusammen mit seinen Partnern führt es Projekte durch, die für Forschung und Entwicklung in Litauen wichtig sind und aus den EU-Strukturfonds finanziert werden. Die Litauische Akademie der Wissenschaften ist der Gründer der Wróblewski-Bibliothek, die zusätzlich zu ihren traditionellen Aktivitäten Forschungsberichte, wissenschaftliche Zeitschriften und Referenzpublikationen herausgibt. Die Akademie veranstaltet häufig nationale und internationale Konferenzen, Seminare ausländischer Wissenschaftler, Forschertreffen, wissenschaftliche Lesungen und Ausstellungen. Im Auftrag der Regierung organisiert die Akademie die Aktivitäten der Litauischen Kommission für Wissenschaftspreise. Die Akademie hat 18 Wissenschaftsgedenkpreise ins Leben gerufen. Er ermutigt junge Wissenschaftler und Studenten, sich in der wissenschaftlichen Forschung zu engagieren, indem er jedes Jahr zehn Preise an junge Wissenschaftler und 15 Preise an Universitätsstudenten vergibt. Seit 2010 vergibt die Akademie jährlich 15 Stipendien an junge Forscherinnen und Forscher.
Gemäß ihrer Satzung hat die Litauische Akademie der Wissenschaften das Recht, 120 Vollmitglieder (unter 75 Jahren) durch offenen Wettbewerb zu wählen. Die Zahl der Emeriti (über 75 Jahre) und ausländischen Mitglieder ist nicht begrenzt.
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