Die Polnische Junge Akademie wurde durch das Gesetz vom 30. April 2010 über die Polnische Akademie der Wissenschaften gegründet, um die Forschungs- und Entwicklungsarbeit herausragender junger Vertreter der polnischen Wissenschaft zu fördern. Die Mitglieder der Polnischen Jungen Akademie werden von der Generalversammlung der Polnischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Ihre Zahl darf 10 % der gesetzlichen Anzahl der nationalen Akademiemitglieder nicht überschreiten. Sie dürfen zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 38 Jahre sein und müssen mindestens einen Doktortitel besitzen. Die Amtszeit eines Mitglieds der Polnischen Jungen Akademie beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist nicht möglich.
Die Aufgaben der Polnischen Jungen Akademie konzentrieren sich auf Aktivitäten zur Aktivierung der Gemeinschaft junger Wissenschaftler und umfassen im Wesentlichen:
Foto von der Polnischen Jungen Akademie (PYA).