Schließen Sie sich einer ständig wachsenden globalen Mitgliedschaft Dies trägt dazu bei, die internationale Wissenschaft zum Wohle der Gesellschaft zu stärken und die Fähigkeit aufzubauen, wissenschaftliche Exzellenz und wissenschaftspolitisches Fachwissen aus allen Bereichen der Wissenschaft weltweit zusammenzuführen und zu integrieren. Durch die Mitgliedschaft im ISC wird Ihre Institution Teil der globalen Stimme der Wissenschaft.
Mitgliedschaftskategorien
Mitglieder gehören dem ISC als Institutionen in den folgenden Kategorien an:
- Kategorie 1: Internationale wissenschaftliche Organisationen, die sich der Ausübung und Förderung wissenschaftlicher Disziplinen oder Wissenschaftsbereiche widmen. Hierbei handelt es sich um Institutionen, deren Mitglieder aus mehreren Ländern innerhalb einer Region oder aus Ländern in mindestens zwei Regionen stammen und deren Mitglieder durch eine formelle Vereinbarung oder Satzung zusammengehalten werden oder ein ähnliches Instrument.
- Kategorie 2: Akademien der Wissenschaften, Forschungsräte oder vergleichbare gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtungen, die ein breites Spektrum wissenschaftlicher Bereiche oder Disziplinen in einem Land, einer Region oder einem Territorium repräsentieren.
- Kategorie 3: Andere nationale, regionale oder globale Organisationen, die sich hauptsächlich aus aktiven Wissenschaftlern zusammensetzen. Dazu gehören Nachwuchsorganisationen, die die Merkmale von Mitgliedern der Kategorie 1 oder 2 aufweisen.
- Kategorie 4: Andere Gremien, die in mit denen des Rates verwandten Bereichen tätig sind und denen der Beobachterstatus gewährt werden kann. Hierbei handelt es sich in erster Linie um öffentliche oder internationale Organisationen, die mit der Förderung von Wissenschaft, Wissenschaftskommunikation, Wissenschaftsbildung, Wissenschaftsdiplomatie oder der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik verbunden sind und bei denen es nach Ansicht des Verwaltungsrats im Interesse des Rates liegt, direkt zusammenarbeiten zu können.
Zulassungskriterien
Das ISC bietet keine individuelle Mitgliedschaft an. Universitäten sind grundsätzlich nicht berechtigt, eine Mitgliedschaft zu beantragen. Wenn Ihre Institution die Zulassungskriterien nicht erfüllt, erwägen Sie bitte die Teilnahme an ISC-Aktivitäten durch eine Mitgliedschaft bei einem unserer Mitglieder.
Mit ihrem Beitritt zur ISC-Gemeinschaft verpflichten sich die Mitglieder, die ISC-Werte zu unterstützen und die ISC einzuhalten Satzung und Geschäftsordnung und an der Vision des ISC festzuhalten, dass Wissenschaft ein globales öffentliches Gut ist, sowie an seiner Mission, der Wissenschaft eine starke und glaubwürdige globale Stimme zu geben. Mitglieder sind eingeladen, an Veranstaltungen und Aktivitäten der Gemeinschaft teilzunehmen und im ISC vertreten zu sein Generalversammlung, und sich mit der ISC-Wissenschaft auseinanderzusetzen Programme und angeschlossene Einrichtungen.
Bei der Prüfung eines Antrags ISC-Verwaltungsrat werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:
- Wenn die antragstellende Organisation in ihrem Bereich wissenschaftliche Exzellenz repräsentiert.
- Wenn die Vision, Mission und Arbeit der antragstellenden Organisation mit den Werten und Antidiskriminierungsgrundsätzen des ISC im Einklang stehen (siehe Satzung und Geschäftsordnung des ISC).
- Bei einer Bewerbung für Kategorie 1: Wenn die antragstellende Organisation etablierter, unabhängiger, nichtstaatlicher und internationaler Natur ist. Internationale Gremien werden vom ISC als solche Gremien definiert, denen entsprechende Organisationen in allen Ländern der Welt beitreten können.
- Wenn sich die Neuaufnahme positiv auf die disziplinäre Ausgewogenheit innerhalb der ISC-Mitgliedschaft auswirkt und nicht zu einer übermäßigen Fragmentierung der Teildisziplinen beiträgt.
- Gesamtnutzen der antragstellenden Organisation für die ISC-Community.
Pflichten der ISC-Mitglieder
Mit der Mitgliedschaft im ISC verpflichten sich die Mitglieder zu folgenden Pflichten:
- Zur Unterstützung der Werte des ISC von Exzellenz und Professionalität; Inklusivität und Vielfalt; Transparenz und Integrität; Innovation und Nachhaltigkeit.
- Um der Vision des ISC treu zu bleiben der Wissenschaft als globales öffentliches Gut und ihrer Mission der Wissenschaft eine starke und glaubwürdige globale Stimme zu geben.
- Einhaltung der ISC-Satzungen und Geschäftsordnung, insbesondere das Prinzip der Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft.
- Verbindungen zu den Aktivitäten der ISC-Community aufrechterhalten: Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie an Veranstaltungen und Aktivitäten der Gemeinschaft teilnehmen, bei der ISC-Generalversammlung vertreten sind und sich in den wissenschaftlichen Programmen und Gremien des ISC engagieren.
- Zur Zahlung des Jahresbeitrags an das ISC innerhalb einer von der Generalversammlung festgelegter Maßstab. Derzeit richten sich die Mitgliedsbeiträge für Mitglieder der Kategorie 1 nach den Einnahmen aus ihren eigenen Mitgliedsbeiträgen, während sich die Mitgliedsbeiträge für Mitglieder der Kategorie 2 nach dem nationalen BIP richten. Die Mitgliedsbeiträge für Mitglieder der Kategorie 3 belaufen sich derzeit auf einen Festbetrag von 552 € pro Jahr im Jahr 2024. Mitglieder der Kategorie 4 zahlen keine Mitgliedsbeiträge.
Bewerbungsverfahren
Organisationen, die an einer Mitgliedschaft im ISC interessiert sind, können sich an die ISC Membership Liaison Officer Anne Thieme ( wenden.[E-Mail geschützt] ) für ein Einführungsgespräch.
Anschließend muss der Antrag auf Mitgliedschaft im ISC schriftlich gestellt werden (an [E-Mail geschützt] ) durch Einreichen von:
- Ausgefüllt und unterschrieben Antragsformular für die Mitgliedschaft (hierbei handelt es sich um ein Musterexemplar, das Antragsformular wird Ihnen nach einem Einführungsgespräch im Sekretariat zugestellt)
- Eine Kopie der Satzung der antragstellenden Organisation (oder ein gleichwertiges Dokument)
- Eine unterzeichnete Erklärung, dass der Bewerber die Satzung und Geschäftsordnung des ISC einhalten wird.
- Geprüfter Jahresabschluss der letzten drei Jahre
Im Falle eines Antrags auf Mitgliedschaft in Kategorie 1 durch eine internationale Union, Vereinigung oder ähnliche Organisation, die zuvor Teil eines bestehenden Mitglieds des Rates war, sollte der Antragsteller das betreffende Mitglied informieren und dessen Unterstützung einholen, bevor er die Mitgliedschaft beantragt (Geschäftsordnung 8.2.i).
Im Falle eines Antrags auf Mitgliedschaft in Kategorie 2 durch eine Organisation in einem Land, einer Region oder einem Gebiet, das bereits über ein oder mehrere Mitglieder des Rates verfügt, sollte die antragstellende Organisation die bestehenden Mitglieder informieren und um deren Unterstützung bitten, bevor sie die Mitgliedschaft beantragt (Geschäftsordnung 8.2.ii).
Alle Mitgliedschaftsanträge werden an den ISC-Verwaltungsrat weitergeleitet, der entscheidet, ob das ISC-Sekretariat die ISC-Mitglieder um Unterstützung für einen bestimmten Mitgliedschaftsantrag bitten soll. Für eine Mitgliedschaft in Kategorie 1 oder 2 muss die Unterstützung von mindestens zwölf Mitgliedern zum Ausdruck gebracht werden, darunter mindestens drei Mitglieder der Kategorie 1 und drei Mitglieder der Kategorie 2. Für Kategorie 3 oder Kategorie 4
Für die Mitgliedschaft ist die Unterstützung von neun Mitgliedern ausreichend, darunter mindestens drei Mitglieder der Kategorie 1, drei der Kategorie 2 und drei der Kategorie 3. Stimmberechtigte Mitglieder haben nach Erhalt der Anfrage die Möglichkeit, eine elektronische Abstimmung aller Mitglieder über den Mitgliedsantrag zu beantragen. Wird keine solche Abstimmung beantragt, entscheidet der Vorstand über den Antrag. Im Falle von Einwänden kann der Vorstand eine elektronische Abstimmung aller Mitglieder über den Mitgliedsantrag beantragen (Geschäftsordnung 8.3).
Alle erfolgreichen Anträge werden mit Abschluss der Sitzung des
Verwaltungsrat, bei dem sie endgültig genehmigt wurden (Geschäftsordnung 8.4).
Kontakt
Bild von Jamie Templeton auf Unsplash