Die ISC-Nominierungs- und Wahlausschuss 2024–2028, die für die Verwaltung des Prozesses der Nominierung, Wahl und Ernennung der Mitglieder des ISC-Verwaltungsrat, in die engere Wahl gekommene Kandidaten, die im Rahmen der Vorstandswahlen im Dezember 2024 von den ISC-Mitgliedern berücksichtigt werden.
Nach der Überarbeitung der ISC-Satzung und der Geschäftsordnung auf einer außerordentliche Generalversammlung des ISC Mit diesen Wahlen im Februar 2024 werden die Amtszeiten der ISC-Verwaltungsratsmitglieder erstmals gestaffelt.
Bei dieser Wahl wurden folgende Positionen besetzt:
ISC-Generalversammlung wählt neuen Vorstand
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Den ausführlichen Abstimmungsbericht ansehen (Passwort erforderlich).
Stimmberechtigte ISC-Mitglieder können pro Mitgliedsorganisation einen stimmberechtigten Delegierten benennen. bis 1. Dezember.
Abstimmung eröffnet am 9 Dezember und geschlossen am 18 Dezember.
Die Ergebnisse der Wahlen werden den ISC-Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt und auf der ISC-Website bekannt gegeben von 20 Dezember.
Mitglieder mit gutem Ruf (das heißt, Kategorie 1, Kategorie 2 und Kategorie 3 Wahlberechtigt (Abschnitt III, Satzung 10). Mitglieder der Kategorien 1, 2 und 3, die von einem Erlass der Mitgliedsbeiträge profitieren, sind ebenfalls stimmberechtigt. Mitglieder von Kategorie 4 darf nicht wählen.
Nachfolgend finden Sie Verweise auf die wichtigsten Satzung und Geschäftsordnung des ISC.
In Sitzungen der Generalversammlung muss ein Quorum aus mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder bestehen (Geschäftsordnung 1.1) – das heißt, mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Mitglieder in jeder Mitgliedschaftskategorie muss abstimmen.
Das für diese Abstimmung geltende Abstimmungssystem ist festgelegt in Abschnitt V, Satzung 17.ii:
Laut Geschäftsordnung 2.3Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung erfolgt in geheimer Abstimmung.
Laut Geschäftsordnung 2.4Für alle Positionen im Verwaltungsrat, mit Ausnahme des designierten Präsidenten, darf jedes stimmberechtigte Mitglied nicht mehr Namen wählen, als freie Stellen zu besetzen sind. Die Anzahl der von jedem stimmberechtigten Mitglied abzugebenden Stimmen richtet sich nach Satzung 17.
Laut Geschäftsordnung 5.5Wenn für eine (Offiziers-)Position ein einzelner Kandidat vorgeschlagen wird, sind mindestens zwei Drittel der gültigen Stimmen erforderlich, damit der Kandidat bestätigt wird. Wird dies nicht erreicht, schlägt der Nominierungs- und Wahlausschuss einen alternativen Kandidaten vor. Wenn für eine Position zwei Kandidaten vorgeschlagen werden, erfolgt die Wahl nach dem festgelegten Wahlverfahren (siehe Satzung 17 und Verfahrensregel 2).
Jede stimmberechtigte Mitgliedsorganisation kann dank One stimmberechtigter Delegierter bis 1. Dezember.
Ab dem 9. Dezember wurde der Abstimmungslink an die benannten und validierten Stimmberechtigten verschickt. Die Stimmabgabe war bis zum 18. Dezember um Mitternacht UTC möglich.
Sollten Sie Fragen zu den Nominierungs- und Wahlverfahren, kontaktieren Sie bitte den ISC Operations Director, Sarah Moore.
Sollten Sie Fragen zu den Abstimmungsprozess, kontaktieren Sie bitte den ISC Membership Liaison Officer, Anne Thieme.